Informationen zum Batteriegesetz (BattG)
Wir sind laut BattG dazu verpflichtet, Sie über die Regelungen und Pflichten zur Entsorgung und Rücknahme gebrauchter / defekter Batterien und Akkus zu informieren.
Artikel/Produkte mit der nebenstehende Kennzeichnung "durchgestrichene Mülltonne" dürfen nicht über den Haus-/Restmüll entsorgt werden.
Endverbraucher sind zur Rückgabe von gebrauchten / defekten Batterien und Akkus verpflichtet. Diese können Sie unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde, bei uns oder überall abgeben, wo diese verkauft werden. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Diese Regelung gilt auch, wenn Batterien oder Akkus bereits in Geräten verbaut sind (z.B. Notebooks).
Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, unter der das chemische Symbol des beinhalteten Schwermetalles steht (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei).